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Ombudsmann

Ich wurde ersucht auf Grund meiner Erfahrungen, über die in letzter Zeit immer wieder auftretenden Problemen zu berichten.

Durch die neue Einschätzverordnung ist der Zugang zum Behindertenpass ganz schwierig geweorden. Vor allem die Anrechnungen sind sehr differenziert und es gibt Hürden die man kennen muss. Bei Mehrfachbehinderungen sind alle anzugeben, wobei mir folgender Fall untergekommen ist: ein Klient hat eine starke Behinderung. Nach meiner Meinung wäre ein Behinderungs-prozentsatz jenseit der 60% begründet gewesen.

Ich habe geirrt, die Behinderung ist auf sein zentrales Leben zurück-geführt worden und nur dieses ist zur Anrechnung gelangt. Alles andere das ihn behindert und wenn es noch so intensiv ist, ist sein Privatvergnügen. Er hat schlußendlich noch 50% angerechnet er-halten. Immerhin gehört er jetzt zur Gruppe der geschützten Be-schäftigten.

Ein anderer meiner Schützlinge hat zu meiner Verwunderung 65%-ige Anrechnung obwohl er objektiv in einem viel besseren Zustand ist. Seine angerechneten Behinderungen kommen aus verschiedenen Körperteilen und hängen ursächlich nicht zusammen. Erfolg, die intensivste Behinderung hat 50% gebracht, die zweite mit 30% wurde zur Hälfte angerechnet, daher in Summe 65%.

Ich kann nur ersuchen, wenn sie um den Behindertenpass ansuchen, zuvor das Gespräch mit mir zu suchen. Die persönliche Beratung nach telefonischer Absprache kann auch ihnen viel bringen.

Gleiches gilt auch für das Pflegegeld, aber darüber das nächste Mal, wenn ich wieder aus dem Erfahrungsschatz plaudern darf.

 

Andreas Köberl  Ombudsmann 

0699 / 1070 8735